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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2020 - L 3 U 124/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13430
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2020 - L 3 U 124/17 (https://dejure.org/2020,13430)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.05.2020 - L 3 U 124/17 (https://dejure.org/2020,13430)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - L 3 U 124/17 (https://dejure.org/2020,13430)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 1 SGB VII; § 2 SGB VII; § 3 SGB VII; § 6 SGB VII
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Sprengstoffanschlag auf einer vom Arbeitgeber genehmigten Dienstreise; Innerer und sachlicher Zusammenhang mit einer grundsätzlich versicherten Tätigkeit; Aufnahme von Nahrung und Getränken während einer Geschäftsreise

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Terroranschlag auf Dienstreise stellt keinen Arbeitsunfall dar

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Terroranschlag auf Dienstreise ist kein Arbeitsunfall

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Dienstreise - Einnahme eines Abendessens in einem Lokal am Dienstort - Sprengstoffanschlag eines Selbstmordattentäters - kein Arbeitsunfall - Einnahme eines Essens auf der Dienstreise eigenwirtschaftlich - keine Gefahrenquelle gegeben, der der Versicherte nicht auch am ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Geschäftsreisender bei Ansbacher Terroranschlag nicht gesetzlich unfallversichert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Terroranschlag während einer Geschäftsreise

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung: Terroranschlag auf Geschäftsreise ist kein Arbeitsunfall

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschäftsreisender bei Ansbacher Terroranschlag nicht gesetzlich unfallversichert ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dienstreisender bei Terroranschlag verletzt - Kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung: Ein Restaurantbesuch ist auch auf Dienstreise "privat motiviert"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine automatische Versicherung von Nahrungs- und Trinkaufnahme in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Fahrt zum Seminarort

  • datev.de (Kurzinformation)

    Geschäftsreisender bei Terroranschlag nicht gesetzlich unfallversichert

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Keine Unfallversicherung bei Terroranschlag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unfallversicherungsschutz für Geschäftsreisenden bei Terroranschlag während eines Restaurantbesuches - Restaurantbesuch ist grundsätzlich dem unversicherten Lebensbereich zuzurechnen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2020 - L 3 U 124/17
    In der ersten Fallkonstellation besteht für die Dauer der Unterbrechung einer Dienst- und Geschäftsreise aufgrund einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit regelmäßig schon dem Grunde nach kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (hierzu grundlegend BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 19; zur Ausnahme (betriebliche Interessen beeinflussen Nahrungsaufnahme wesentlich) BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 62).
  • BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75

    Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2020 - L 3 U 124/17
    Grundsätzlich entfällt daher der Unfallversicherungsschutz selbst auf Dienst- und Geschäftsreisen, solange sich der Versicherte dort rein persönlichen, von seinen betrieblichen Aufgaben nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen widmet (vgl hierzu beispielhaft BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21 - Besuch des Oktoberfests im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 184/16

    Feststellung eines Arbeitsunfalls; Haftungsbegründende Kausalität

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2020 - L 3 U 124/17
    In der zweiten Fallkonstellation einer gemischten Tätigkeit - in Form von zwei gleichzeitig ausgeübten Verrichtungen, von denen zumindest eine den Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt - wäre zu klären, ob sich infolge der zu dem jeweiligen Unfallzeitpunkt ausgeübten und versicherten Verrichtung (hier: das Zurücklegen des Betriebswegs zum Seminarort) eine durch den Versicherungstatbestand des SGB VII geschützte Gefahr verwirklicht hat - dann läge ein AU vor - oder ob stattdessen allein eine unversicherte Ursache (hier: die eigenwirtschaftliche Nahrungs- bzw Trinkaufnahme) für das konkrete Unfallereignis wesentlich gewesen ist - dann läge kein AU vor (vgl zu dieser Abgrenzung bei der Ausübung gemischter Tätigkeiten BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 52 Rn 20 ff mwN; vgl auch das Senatsurteil vom 29. August 2018 - L 3 U 184/16 - juris).
  • SG Hamburg, 02.07.2021 - S 40 U 18/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - Betriebsweg -

    Das Essen selbst bzw. der Aufenthalt im Restaurant ist hierbei regelmäßig nicht versichert (vgl. aktuell LSG Niedersachen-Bremen Urteil vom 13.05.2020 - Az.: L 3 U 124/17 in Juris; Ricke NZS 2021, 177, 178).
  • SG Hamburg, 02.07.2021 - S 40 U 184/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - Betriebsweg -

    Das Essen selbst bzw. der Aufenthalt im Restaurant ist hierbei regelmäßig nicht versichert (vgl. aktuell LSG Niedersachen-Bremen Urteil vom 13.05.2020 - Az.: L 3 U 124/17 in Juris; Ricke NZS 2021, 177, 178).
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